Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 19.10.1983 | OLG Düsseldorf, 19.10.1983

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83   

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https://dejure.org/1983,106
BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83 (https://dejure.org/1983,106)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1983 - GSSt 1/83 (https://dejure.org/1983,106)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83 (https://dejure.org/1983,106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur Zulässigkeit verdeckter Ermittlungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwendung von V-Leuten als Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsbehörde; Zeuge; Sperrung; Beweismittel; Vernehmung; Protokoll; Verlesung; Verteidiger; Hauptverhandlung; Verfahrensrecht; Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.1985)

    Catch-as-catch-can bei der Strafverfolgung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 115
  • NJW 1984, 247
  • MDR 1984, 157
  • NStZ 1984, 36
  • StV 1983, 490
  • StV 1984, 56
  • Rpfleger 1984, 73
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Dies gilt ebenfalls für das von der Vorlegungsfrage nicht ausdrücklich erfaßte Problem der Zulässigkeit der Geheimhaltung der Personalien eines Zeugen (vgl. BGHSt 23, 244 ff.).

    Diese Vorschrift dient zwar hauptsächlich dem Zweck, Personenverwechslungen zu vermeiden, sie soll aber auch eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen schaffen (vgl. BGHSt 23, 244, 245).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in BGHSt 23, 244 entschieden, daß die Personalien eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung vernommen wird, vor dem Angeklagten und dem Verteidiger nicht geheimgehalten werden dürfen.

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Die Bedeutung der gerichtlichen Wahrheitsfindung für die Sicherung der Gerechtigkeit und das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschuldigten gebieten es vielmehr, daß die Exekutive in Anerkennung des Gewaltenteilungsgrundsatzes diese Belange bei ihrer Entscheidung mitberücksichtigt und ihnen genügendes Gewicht beimißt (BVerfGE 57, 250, 283 ff; vgl. auch BGHSt 29, 109, 112).

    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

    Die in BGHSt 29, 109, 113 erwähnte Sachlage (Fall einer Identitätsänderung) bleibt hiervon unberührt.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 57, 250 ff folgt eindeutig, daß jedenfalls gegen die Verwendung des Wissens einer namentlich bekannten V-Person keine verfassungsrechtlichen Bedenken hergeleitet werden können.

    Die Bedeutung der gerichtlichen Wahrheitsfindung für die Sicherung der Gerechtigkeit und das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschuldigten gebieten es vielmehr, daß die Exekutive in Anerkennung des Gewaltenteilungsgrundsatzes diese Belange bei ihrer Entscheidung mitberücksichtigt und ihnen genügendes Gewicht beimißt (BVerfGE 57, 250, 283 ff; vgl. auch BGHSt 29, 109, 112).

    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

    Auch in Fällen, in denen die Benachrichtigung des Verteidigers vom Vernehmungstermin unterbleiben kann, weil durch sie der Untersuchungserfolg gefährdet würde, hat er gleichwohl ein Anwesenheitsrecht, wenn er auf andere Weise von dem Vernehmungstermin Kenntnis erhält (vgl. BGHSt 31, 148, 153; Welp JZ 1980, 134 ff; Grünwald, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 347, 361; Engels NJW 1983, 1530, 1531).

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Im Hinblick auf die veränderten Kriminalitätsstrukturen und der durch sie bewirkten erheblichen Erschwerung der Verbrechensaufklärung besteht in der neueren Rechtsprechung der Obergerichte und auch des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, daß die Bekämpfung der geschilderten Formen der Kriminalität den Einsatz anonymer Gewährsleute erfordert (BGH NStZ 1982, 40; 1983, 325, 326).

    Seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung stehen damit "andere nicht zu beseitigende Hindernisse" entgegen (§ 223 Abs. 1 StPO), die es zulässig machen, den Zeugen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen und dann das Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung zu verlesen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; BGH NStZ 1982, 40).

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Dieser Einschätzung des Zeugenbeweises, die der Bundesgerichtshof teilt (vgl. BGHSt 22, 347, 348 f), hat der Gesetzgeber u.a. durch die Vorschrift des § 68 StPO Rechnung getragen.
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Sie kann bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aber auch darin gesehen werden, daß der (Angeklagte oder) Verteidiger die Benachrichtigung zur Vornahme von Verdunkelungshandlungen ausnützen könnte (BGHSt 29, 1, 3 f).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Es kann daher einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht bedeuten, wenn nur ein mittelbarer Zeuge vernommen wird, obwohl die Vernehmung des unmittelbaren Zeugen möglich wäre (BGHSt 6, 209; Eb. Schmidt, Lehrkommentar II § 244 StPO Rdn. 8; Herdegen a.a.O., Rdn. 28).
  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82

    Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung

  • BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81

    Vernehmung eines "V-Mannes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80

    Unerreichbarkeit eines Zeugen bei einer behördlichen Sperrerklärung

  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1983 (BGHSt 32, 115, 122) darauf abgestellt, daß der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität erforderlich sei.

    Die gebotene Abwägung (vgl. BGHSt 32, 115) führt für die hier in Rede stehenden Fallgestaltungen zu folgendem Ergebnis: Der im angeführten Sinne heimliche Einsatz von Personen, die den Beschuldigten befragen, um ihn zu belastenden Äußerungen zu veranlassen, ist jedenfalls dann zulässig und führt zu keinem Beweisverwertungsverbot, wenn es sich bei der den Gegenstand der Verfolgung bildenden Tat um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und wenn der Einsatz anderer Ermittlungsmethoden - für deren Auswahl untereinander wiederum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt - erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    a) Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten mit dem Ziel, zur Aufklärung eines Mordes Beweise zu gewinnen, ist zulässig (BVerfGE 57, 250, 284; BGHSt 32, 115, 121 ff.).

    Bei der Beurteilung ist zu beachten, daß ein Beweismittelverwertungsverbot einen der wesentlichen Grundsätze im Strafverfahren einschränkt, nämlich den, daß das Gericht die Wahrheit zu erforschen (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGHSt 32, 115, 124) und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel, die von Bedeutung sind, zu erstrecken hat.

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG (3.

    aa) Dem Einsatz einer VP liegt die von der Rechtsprechung anerkannte Zielsetzung zugrunde, kriminelle Strukturen aufzudecken, ein latentes Kriminalitätspotential zu zerschlagen oder die Fortsetzung von Dauerstraftaten zu verhindern (BGHSt - GS - 32, 115, 122).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80, 2 BvR 486/80   

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Sozialplan

Art. 20 Abs. 3 GG, Richterrecht, § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 182
  • NJW 1984, 475
  • ZIP 1984, 78
  • MDR 1984, 285
  • BB 1984, 141
  • BB 1984, 296
  • Rpfleger 1984, 109
  • Rpfleger 1984, 73
 
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Wird zitiert von ... (194)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe und Befugnis der Gerichte zu richterlicher Rechtsfortbildung stets anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 [287 f.]; 49, 304 [318] jeweils m. w. N.).

    a) Anders als im sogenannten Soraya-Fall (BVerfGE 34, 269 ) geht es nicht um den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mit Blick auf Art. 1 und 2 Abs. 1 GG im Mittelpunkt des Wertsystems der Grundrechte steht (a.a.O., S. 291).

    b) Anders als der Bundesgerichtshof im Soraya-Fall konnte sich das Bundesarbeitsgericht im übrigen nicht darauf berufen, daß seine Rechtsprechung von einer allgemeinen Rechtsüberzeugung gestützt werde (vgl. BVerfGE 34, 269 [290]).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    Insoweit ist es richterlicher Inhaltsbestimmung weniger zugänglich als die Grundrechte (vgl. Beuthien, Sozialplan und Unternehmensverschuldung, 1980, S. 48; Herzog in Maunz/Dürig/ Herzog/Scholz, GG , Art. 20 Rdnr. 25 [S. 311 f.] m. w. N.); es zu verwirklichen ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 97 [105]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    Infolgedessen sind sie befugt, Verstöße gegen Grundrechte in diesen Verfahren eigenständig geltend zu machen (vgl. BVerfGE 21, 139 [143] ; 27, 326 [333] ; 51, 405 [409]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe und Befugnis der Gerichte zu richterlicher Rechtsfortbildung stets anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 [287 f.]; 49, 304 [318] jeweils m. w. N.).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    b) Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts beantwortete in seinem Beschluß vom 13. Dezember 1978 (BAG GS AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG = NJW 1979, 774 = BB 1979, 267 = DB 1979, 261 = SAE 1979, 105) die ihm gestellten Fragen wie folgt:.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    Infolgedessen sind sie befugt, Verstöße gegen Grundrechte in diesen Verfahren eigenständig geltend zu machen (vgl. BVerfGE 21, 139 [143] ; 27, 326 [333] ; 51, 405 [409]).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ersatzansprüchen für Vermögensschäden

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
    Infolgedessen sind sie befugt, Verstöße gegen Grundrechte in diesen Verfahren eigenständig geltend zu machen (vgl. BVerfGE 21, 139 [143] ; 27, 326 [333] ; 51, 405 [409]).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Die Staatszielbestimmung verpflichtet alle Staatsorgane unmittelbar, bedarf aber zu ihrer Verwirklichung in hohem Maße der Konkretisierung vor allem durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 65, 182 ; 71, 66 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Es hat aber wiederholt betont, daß dieser Befugnis durch den rechtsstaatlichen Grundsatz der richterlichen Rechtsbindung und Gesetzesbindung Grenzen gezogen sind (BVerfGE 49, 304 [318 f.]; 57, 220 [248]; 59, 330 [334]; 65, 182 [190 f., 194 f.]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren fremde Rechte in eigenem Namen geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 10, 229 ; 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83   

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OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83 (https://dejure.org/1983,3770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.1983 - 1 Ws 937/83 (https://dejure.org/1983,3770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 234
  • Rpfleger 1984, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Die teilweise vertretene Auffassung, im Falle einer Haftverschonung werde der Haftbefehl mit Eintritt der Rechtskraft gegenstandslos, während die Auflagen isoliert bestehen blieben (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 - Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl., § 123 Rdn. 3; Hilger in Löwe/Rosenberg, § 123 StPO Rdn. 6 f.; ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 73 für den Fall einer Sicherheitsleistung), vermag daher nicht zu überzeugen.

    Für die insoweit zu treffenden Entscheidungen ist weiterhin - bis zum Beginn des Strafvollzuges, der die Zuständigkeit auf die Strafvollstreckungskammer übergehen lässt (§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO) - die Zuständigkeit des Gerichts begründet, das in der Sache zuletzt als Tatsacheninstanz erkannt hat (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1984, 213; insoweit übereinstimmend auch OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949, allerdings mit weitreichenden Einflussmöglichkeiten der Vollstreckungsbehörde; OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 73 für den Fall einer Sicherheitsleistung).

  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95

    Aufforderung durch öffentliche Zustellung auf Gurnd des unbekannten

    Eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts käme nämlich für die Verfahrensbeteiligten dem Verlust einer Instanz gleich (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW 1962, 2363; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1984, 73 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 124 Rdn. 9).
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